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   VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472   

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VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472 (https://dejure.org/2012,36078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472 (https://dejure.org/2012,36078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2012 - 22 ZB 11.1472 (https://dejure.org/2012,36078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung einer Molkerei; Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen; Vorbelastung; Berücksichtigung von Straßenverkehrslärm Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Molkereianlage durch Neubau eines Hochregallagers und eines Käse-Verarbeitungszentrums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Molkereianlage durch Neubau eines Hochregallagers und eines Käse-Verarbeitungszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 22 CS 11.1012

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Biomasseheizkraftwerk;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
    Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "B..." wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionswerte auch an den Anwesen der Kläger eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).

    Die von den Klägern zu 1 und zu 2 gerügten Unklarheiten bei den Lärmfestsetzungen im Bescheid der Regierung der O... vom 28. September 2010 sind jedenfalls mit dem Änderungsbescheid der Regierung vom 5. Juli 2011, mit dem der Ausgangsbescheid um weitere Auflagen für den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks ergänzt wurde, ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 20.6.2011, a.a.O.).

    Soweit die Kläger auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der Kreisstraße C..., verweisen, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die anzustellende Immissionsprognose bereits die Regelung der Nr. 2.4 Abs. 1 der TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Nr. 1 Abs. 2 der TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vornherein außer Betracht (vgl. BayVGH vom 11.3.2004 NVwZ-RR 2005, 797/799; BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 22 B 02.1653

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
    Soweit die Kläger auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der Kreisstraße C..., verweisen, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die anzustellende Immissionsprognose bereits die Regelung der Nr. 2.4 Abs. 1 der TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Nr. 1 Abs. 2 der TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vornherein außer Betracht (vgl. BayVGH vom 11.3.2004 NVwZ-RR 2005, 797/799; BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015).
  • VGH Bayern, 15.09.2011 - 22 CS 11.1283

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
    Zwar ist den Klägern zuzugeben, dass sich zunächst hinsichtlich der Tagzeit auf der Grundlage des Gutachtens des TÜV-Süd vom 21. Mai 2010 nicht hinreichend sicher beurteilen ließ, ob der in Ziffer III.1.1.1 des angefochtenen Bescheids für den gesamten von den vorhandenen Anlagen der Beigeladenen und der Erweiterung ausgehenden Lärm festgelegte Tagwert von 60 dB(A) am Wohnhaus der Kläger zu 1 und zu 2 bei den jetzigen Genehmigungsregelungen tatsächlich eingehalten werden kann (BayVGH vom 15.9.2011 Az. 22 CS 11.1283 RdNrn. 10 ff.), weil die Gesamtbelastung durch Bestandsanlagen und Erweiterungsanlagen nicht festgestellt worden war.
  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 15 NE 10.2377

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 22 ZB 11.1472
    Die Immissionskontingente für die vier verschiedenen Bereiche des Plangebiets "B..." wurden so festgesetzt, dass diese reduzierten Immissionswerte auch an den Anwesen der Kläger eingehalten werden können (vgl. BayVGH vom 20.6.2011 Az. 22 CS 11.1012 bis 1015 und vom 20.12.2010 Az. 15 NE 10.2377).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Soweit die Kläger auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der W...straße, verweisen, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die Immissionsprognose bereits die Regelung der Ziffer 2.4 Abs. 1 TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Ziffer 1 Abs. 2 TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vorneherein außer Betracht (vgl. BayVGH v. 11.3.2004 - NVwZ-RR 2005, 797; v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Soweit die Klägerin auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der W...straße, verweist, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die Immissionsprognose bereits die Regelung der Ziffer 2.4 Abs. 1 TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Ziffer 1 Abs. 2 TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vorneherein außer Betracht (vgl. BayVGH v. 11.3.2004 - NVwZ-RR 2005, 797; v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Soweit die Klägerin auf die Lärmbelastung durch den allgemeinen Straßenverkehr, insbesondere auf der W...straße, verweist, steht einer unmittelbaren Einbeziehung dieser Geräuschanteile in die Immissionsprognose bereits die Regelung der Ziffer 2.4 Abs. 1 TA Lärm entgegen, wonach die Vorbelastung nur Geräuschimmissionen von Anlagen umfasst, die selbst dem Geltungsbereich der TA Lärm unterfallen; hiernach bleiben gemäß Ziffer 1 Abs. 2 TA Lärm öffentliche Verkehrswege, da sie nicht den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, von vorneherein außer Betracht (vgl. BayVGH v. 11.3.2004 - NVwZ-RR 2005, 797; v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris).
  • VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1176

    Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Mit anderen Worten: Nr. 2.2 der TA Lärm schließt Betrachtungen für Flächen außerhalb des Einwirkungsbereichs generell aus (vgl. BayVGH v. 6.11.2012 Az. 22 ZB 11.1472 [juris]; Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4 Rn. 8f zu Nr. 2 der TA Lärm; Feldhaus/Tegeder TA Lärm - Kommentar - 2014, Nr. 2 Rn. 20).
  • VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1174

    Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Mit anderen Worten: Nr. 2.2 der TA Lärm schließt Betrachtungen für Flächen außerhalb des Einwirkungsbereichs generell aus (vgl. BayVGH v. 6.11.2012 Az. 22 ZB 11.1472 [juris]; Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4 Rn. 8f zu Nr. 2 der TA Lärm; Feldhaus/Tegeder TA Lärm - Kommentar - 2014, Nr. 2 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794

    Schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Bioaerosolen aus einem

    Sie setzen sich insofern auch nicht mit der Erklärung der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung (S. 5 der Niederschrift) auseinander, wonach aufgrund der technischen Anordnung der Rohrleitung (Sägezahnanordnung) das Wasser nicht stehen bleiben und daher ein Dampfschlag gar nicht entstehen könne (vgl. hierzu auch BayVGH vom 6.11.2012 Az. 22 ZB 11.1472 RdNr. 33).
  • VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.00907

    Nachbarklage gegen Rollsport-Erlebnisanlage

    Andernfalls bleiben diese Flächen im Hinblick auf den Schutzgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und des § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG außer Betracht (BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris Rn. 21).
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

    Die Lärmquellen Bundesstraße und Bahnstrecke unterliegen bereits nicht, wie von Nr. 1 Abs. 2 TA Lärm gefordert, den Anforderungen des Zweiten Teils des BImSchG (BayVGH, B. v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris; Landmann/Rohmer UmweltR, Stand: 79. EL Februar 2016, TA Lärm Nr. 1 Rn. 7).
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060

    Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für

    Die Lärmquellen Bundesstraße und Bahnstrecke unterliegen bereits nicht, wie von Nr. 1 Abs. 2 TA Lärm gefordert, den Anforderungen des Zweiten Teils des BImSchG (BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris; Landmann/Rohmer UmweltR, Stand: 79. EL Februar 2016, TA Lärm Nr. 1 Rn. 7).
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

    Die Lärmquellen Bundesstraße und Bahnstrecke unterliegen bereits nicht, wie von Nr. 1 Abs. 2 TA Lärm gefordert, den Anforderungen des Zweiten Teils des BImSchG (BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 22 ZB 11.1472 - juris; Landmann/Rohmer UmweltR, Stand: 79. EL Februar 2016, TA Lärm Nr. 1 Rn. 7).
  • VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 5 K 12.1344

    Drittanfechtungsklage; Erweiterung eines Lagergebäudes; Verkehrslärmimmissionen;

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